Skatingland

Verkehrsregeln und Wegweisung

Knigge für und gegenüber Velofahrenden

Der «Velo-Knigge» soll uns alle an den partnerschaftlichen Umgang auf der Strasse erinnern, so wie es der Knigge im Gesellschaftlichen tut. Ein defensives, rücksichtsvolles Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden und das Befolgen der Verkehrsregeln kann einen wesentlichen Beitrag zum Stressabbau und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten.

https://www.astra.admin.ch/veloknigge

Verkehrsregeln

Die Verkehrsregeln für den Velo- Mountainbike und Skatingverkehr sind in der Verkehrsregelnverordnung festgelegt.

Verkehrsregelnverordnung

Velowege

Velowege sind allgemein zugängliche Wege oder Strassen mit möglichst wenig oder gar keinem Motorfahrzeugverkehr, idealerweise mit Asphalt- oder Betondeckschicht. An stark befahrenen Strassen sind sie in der Regel auf Radwegen oder Radstreifen geführt und mit gesicherten Querungen und Abbiegestellen versehen.
Velowege stellen keine besonderen Anforderungen an die Benützer.
Die Wegweisung der Velowege ist rot und enthält ein weisses Velo-Piktogramm.

Mountainbikewege

Mountainbikewege sind allgemein zugängliche Wege oder Pfade im hügeligen oder bergigen Gelände, in der Regel ohne Ashpalt- oder Betondeckschicht. Sie können fahrtechnisch schwierige Abschnitte und Schiebe- bzw. Tragepassagen aufweisen.
Benützer von Mountainbikewegen müssen in guter körperlicher Verfassung sein und ein erhöhtes Fahrkönnen mitbringen. Vorausgesetzt werden Mountainbikes mit breiten Reifen und sehr kräftigen Bremsen.
Die Wegweisung der Mountainbikewege ist rot und enthält ein weisses Mountainbike-Piktogramm. Die Markierung ist weiss-rot

Wege für fahrzeugähnliche Geräte

Wege für fahrzeugähnliche Geräte (FäG) wie z.B. zum Skaten sind für FäG-Benützer gemäss der Verkehrsregelnverordnung VRV zugängliche Verkehrsflächen wie Fahrbahnen verkehrsarmer Strassen ohne Trottoirs, für Fussgänger bestimmte Verkehrsflächen, Radwege, Fahrbahnen von Tempo 30- und Begegnungszonen mit Asphalt- oder Betondeckschichten und ohne grösseres Gefälle. Sie können in Ausnahmefällen fahrtechnisch schwierige Passagen enthalten, die gegebenenfalls zu Fuss überwunden werden müsssen.
FäG-Wege stellen keine besonderen Anforderungen an die Benützer.
Die Wegweisung der FäG-Wege ist rot und enthält ein weisses FäG-Piktogramm.

Die Wegweisung der Routen von SchweizMobil

Die Wegweisung der Routen von SchweizMobil ist in der ganzen Schweiz einheitlich. Sie basiert auf der Schweizer Norm für die Signalisation des Langsamverkehrs (SN 640 829). Sie wurde für die Realisierung von SchweizMobil überarbeitet und ist heute die weltweit einzige Norm, die die Wegweisung des Langsamverkehrs einheitlich regelt.
Die gelben Wegweiser der Wanderwege, die weissen Wegweiser für die Hindernisfreien Wege und die roten Wegweiser für Velo-, Mountainbike- und Skatingrouten wurden für SchweizMobil mit einem einheitlichen System von Routenfeldern mit Routennamen und Routennummern ergänzt. Einstellige Nummern stehen für nationale Routen, zweistellige für regionale und dreistellige oder nicht nummerierte für lokale Routen.
Diese Routenfelder sind für das Wandern und die Hindernissfreien Wege grün, für das Velofahren hellblau, für das Mountainbiken ocker, für das Skaten violett und für das Kanufahren türkis. Diese Farben werden von SchweizMobil auch für die Darstellung der verschiedenen Routen zum Beispiel in den Karten der Informationstafeln und im Internet genutzt. Hellblaue Linien stehen damit für Velorouten.