Mountainbikeland
E-Mountainbike in der Schweiz

Touren mit dem E-Mountainbike
Die Routen wurden von den Tourismusorganisationen speziell als E-Mountainbike-Routen angemeldet, sind technisch nicht zu schwierig, haben keine Tragpassagen, nur kurze Schiebepassagen und sind mit einer Akku-Ladung machbar (max. 1000–1200 Höhenmeter).

Ausgewählte Verkehrssignale und ihre Bedeutung

Verbot für Motorwagen und Motorräder
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen passieren.
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen passieren.

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen mit eingeschaltetem Motor passieren.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen nur mit ausgeschaltetem Motor passieren.
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen mit eingeschaltetem Motor passieren.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen nur mit ausgeschaltetem Motor passieren.

Radwege
Die Benützung von Radwegen ist für langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) obligatorisch.
Die Benützung von Radwegen ist für langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) obligatorisch.

Einfahrt verboten
(Zusatzsignal: ausgenommen Fahrräder)
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen mit eingeschaltetem Motor passieren.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen nur mit ausgeschaltetem Motor passieren.
(Zusatzsignal: ausgenommen Fahrräder)
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen mit eingeschaltetem Motor passieren.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen nur mit ausgeschaltetem Motor passieren.

Einfahrt verboten
(Zusatzsignal: ausgenommen Motorfahrräder)
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen passieren.
(Zusatzsignal: ausgenommen Motorfahrräder)
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen passieren.

Fusswege
(Zusatzsignal: Radfahren gestattet)
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen diese Fusswege mit eingeschaltetem Motor benützen.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen diese Fusswege nur mit ausgeschaltetem Motor benützen.
(Zusatzsignal: Radfahren gestattet)
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen diese Fusswege mit eingeschaltetem Motor benützen.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen diese Fusswege nur mit ausgeschaltetem Motor benützen.

Wichtigste Vorschriften und Verkehrsregeln für E-Bikes
Zusammenstellung des Bundesamts für Strassen ASTRA zu den wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Elektro-Motorfahrrädern nach VTS-Änderung 2012
Merkblatt (68 KB)
Zusammenstellung des Bundesamts für Strassen ASTRA zu den wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Elektro-Motorfahrrädern nach VTS-Änderung 2012

