Veloland
E-Bike in der Schweiz
Touren mit dem E-Bike

Lächelnd über die Routen von Veloland Schweiz fahren. Alle Touren starten und enden an E-Bike-Mietstationen. Ein rundum gelungenes Vergnügen!
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Ausgewählte Verkehrssignale und ihre Bedeutung
für E-Bikes:
für E-Bikes:

Verbot für Motorwagen und Motorräder
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen passieren.
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen passieren.

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen mit eingeschaltetem Motor passieren.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen nur mit ausgeschaltetem Motor passieren.
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen mit eingeschaltetem Motor passieren.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen nur mit ausgeschaltetem Motor passieren.

Radwege
Die Benützung von Radwegen ist für langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) obligatorisch.
Die Benützung von Radwegen ist für langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) obligatorisch.

Einfahrt verboten
(Zusatzsignal: ausgenommen Fahrräder)
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen mit eingeschaltetem Motor passieren.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen nur mit ausgeschaltetem Motor passieren.
(Zusatzsignal: ausgenommen Fahrräder)
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen mit eingeschaltetem Motor passieren.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen nur mit ausgeschaltetem Motor passieren.

Einfahrt verboten
(Zusatzsignal: ausgenommen Motorfahrräder)
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen passieren.
(Zusatzsignal: ausgenommen Motorfahrräder)
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen passieren.

Fusswege
(Zusatzsignal: Radfahren gestattet)
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen diese Fusswege mit eingeschaltetem Motor benützen.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen diese Fusswege nur mit ausgeschaltetem Motor benützen.
(Zusatzsignal: Radfahren gestattet)
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen diese Fusswege mit eingeschaltetem Motor benützen.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen diese Fusswege nur mit ausgeschaltetem Motor benützen.

Wichtigste Vorschriften und Verkehrsregeln für E-Bikes
Zusammenstellung des Bundesamts für Strassen ASTRA zu den wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Elektro-Motorfahrrädern nach VTS-Änderung 2012
Merkblatt (68 KB)
Zusammenstellung des Bundesamts für Strassen ASTRA zu den wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Elektro-Motorfahrrädern nach VTS-Änderung 2012
